Landesausschuss ACA mit MdB Stephan Stracke

Zukunftsfähige Alterssicherung

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28.07.2018

Dieter Wagner, Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) Bayern, und Hannes Kreller, ACA-Landesgeschäftsführer und -Bundesvorsitzender, freuten sich, den Bundestagsabgeordneten Stephan Stracke aus dem Wahlkreis Ostallgäu beim ACA-Landesausschuss am 27. Juli in München begrüßen zu können. Mit den Vertretern der drei Mitgliedsorganisationen, Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB), Evangelische Arbeitsgemeinschaft für soziale Fragen in Bayern und Thüringen (EAG) und Kolpingwerk diskutierte Stracke, der Mitglied der im Mai eingesetzten Rentenkommission der Bundesregierung ist, über Wege zu einer zukunftsfähigen Alterssicherung.

Stracke, der auch engagiertes Kolpingmitglied in der Kolpingsfamilie Kaufbeuren ist, nahm von der Veranstaltung Anregungen und Hinweise aus der Diskussion mit in die Rentenkommission. Der Landesausschuss beschäftigte sich zudem mit einem Antrag der ACA Schwaben. Gefordert war eine Positionierung der ACA im Blick auf die von der AOK Bayern geplante Fusionierung von Direktionen. Die ACA Schwaben will sich einer Zusammenlegung nicht versperren. Sieht das Thema der Verringerung der Direktionen als eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung und den Verwaltungsrat der AOK Bayern, in dem die ACA mit mehreren ehrenamtlichen Personen vertreten ist, zuständig. Zudem schlägt der schwäbische Antrag vor, die 18 Planungsregionen in Bayern entsprechend dem bayerischen Landesplanungsgesetzes als Größe von praktikablen regionalen Einheiten anzuzielen.

Neben den Formalien stand auch ein vom Vorstand der ACA Bayern erarbeitetes Papier zur Kommunikation auf der Tagesordnung. Für das Kolpingwerk nahmen Ewald Kommer (Eichstätt), Willi Breher (Pfaffenhofen), Massimo Zanoner (München) und Sylvia Christ (Würzburg) am Landesausschuss teil.

Die ACA beteiligt sich an der alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahl. In der drittgrößten Wahl in Deutschland sind die Versicherten in den gesetzlichen Renten-, Unfall-, Pflege- und Krankenversicherungen aufgerufen, Vertreter in die Organe der sozialen Selbstverwaltung zu wählen. Mitglieder aus den drei Mitgliedsorganisationen der ACA vertreten die Interessen der Versicherten zum Beispiel im Verwaltungsrat der AOK Bayern, in den Direktionsbeiräten der AOK-Direktionen in Bayern, im Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Schwaben und in der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Sie beraten als ehrenamtliche Versichertenberater in Rentenfragen oder sind als ehrenamtliche Sozial- und Arbeitsrichter aktiv.

28.07.2018
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