Hochwasser trifft Kolpingsfamilien im Bistum Augsburg

Solidarität in der Not

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05.06.2024

Starkregen hat Anfang Juni zu Hochwasser an den Flüssen Donau, Gerolsbach, Günz, Ilm, Paar, Roth, Schmutter, Wertach, Zusam und anderen größeren und kleineren Gewässern im Bistum Augsburg geführt. Die Kolpingsfamilien in Babenhausen, Bad Wörishofen, Biberbach, Diedorf, Donauwörth, Fischach, Günzburg, Gundelfingen, Höchstädt, Lauingen, Neusäß, Mering, Neu-Ulm, Pfaffenhofen, Schrobenhausen, Burgau, Weißenhorn und Wertingen sind betroffen. Sie berichten von vollgelaufenen Kellern und Wohnungen, von Evakuierungen, eindringendem Grundwasser, Stromausfällen und Verunreinigungen des Wassers, von gesperrten Brücken, von überfluteten Straßen und Wegen.

Bei einem Rundruf erzählen Verantwortliche aus den Kolpingsfamilien am Montag, 3. Juni 2024, von der Solidarität der Kolpingmitglieder. Gemeinsam werden Sandsäcke befüllt, Menschen werden aufgenommen, Helfende unterstützt, Trost gespendet und zusammen wird angepackt um aufzuräumen. Es ist teilweise zu spüren, dass die Nerven blank liegen, die Situation stresst und viel Kraft kostet.

Der Diözesanvorstand sorgt sich um alle Betroffenen, besonders um Kolpingmitglieder aus dem Diözesanverband Augsburg. Die Gedanken der Vorstandsmitglieder sind bei denen, die die direkten Auswirkungen des Hochwassers zu tragen haben. Das Mitgefühl gilt den Angehörigen der Menschen, die ums Leben gekommen sind. Der Vorstand dankt allen Helfenden, besonders den Kolpingschwestern und –brüdern, die tatkräftig zupacken oder durch ihr Dasein helfen.

Bischof erschüttert von Folgen der Naturkatastrophe

Auch Bischof Dr. Bertram Meier zeigt sich in einem Schreiben an alle besetzten Pfarrämter vom 3. Juni 2024 erschüttert über die verheerende Naturkatastrophe. Gleichzeitig dankt er für die großartige Hilfs- und Leistungsbereitschaft der vielen Einsatzkräfte sowie der Bevölkerung. Die Pfarreien ruft der Bischof zu Solidarität und Gebet auf. Am Dienstag, 4. Mai 2024, machte sich Bischof Bertram in Schrobenhausen einen Eindruck von den Schäden.

Soforthilfe-Pakete

Wegen der schweren Hochwasserschäden hat das bayerische Kabinett ein Soforthilfe-Paket beschlossen. Ministerpräsident Söder kündigte an, der Freistaat stelle "100 Millionen plus x" bereit. Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %). Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %). Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Es gibt weitere Hilfen für Unternehmen und Freie Berufe, Landwirtschaft und Fischerei, einen Härtefonds und Hilfen für Kommunen. Häufig gibt es auch regionale Hilfen (z.B. Kartei der Not oder kommunale Spendentöpfe).

Auch der Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V. ruft zu Spenden für die Katastrophenhilfe auf. Die Caritas steht jetzt schon mit ihren sozialen und psychosozialen Beratungsdiensten und Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung bereit.

Steuerliche Hochwassermaßnahmen in Bayern

Im "Unwettererlass vom 4. Juni 2024" des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ist u.a. geregelt, dass gemeinnützige Vereine (also auch Kolpingsfamilien) Spenden für Geschädigte (auch Einzelpersonen) sammeln und weitergeben können, auch wenn sie selbst nicht als "mildtätig" anerkannt sind (19). Sie müssen die Hilfsbedürftigkeit jedoch dokumentieren (z.B. Bilder von den Schäden, Kopien von Rechnungen). Bis zu einer Grenze von 5.000 Euro wird die „Hilfsbedürftigkeit“ unterstellt (20).

Für Unternehmen und Selbständige (also die Malerfirma, die abgesoffen ist, oder der Therapeut, dessen Beratungsräume zerstört sind; aber auch womöglich ein Altenheim, dass von einem privaten Träger wirtschaftlich geführt wird und nicht steuerbegünstigt ist) dürfen keine Spenden gesammelt und weitergegeben werden. Auch für „Hilfsfonds von Kommunen“, die Betriebe unterstützen, dürfen keine Spenden gesammelt werden (21).

Die Vereine / Kolpingsfamilien können ausnahmsweise auch an andere Träger (die evtl. nur als mildtätig anerkannt sind) gesammelte Spenden für Geschädigte weitergeben. Normalerweise darf ein gemeinnütziger Verein / Kolpingsfamilie nur an andere gemeinnützige Träger, die die gleichen gemeinnützigen Zwecke verfolgen, Gelder weitergeben (22).

In 24 bis 27 geht es nicht um „Spendengelder aus einer Sonderaktion“, sondern um Geld, das der Verein / die Kolpingsfamilie bereits hat. Es dürfen aber nicht Gelder sein, die zweckgebunden sind. Auch für die Weitergabe von eigenen Finanzmitteln gilt die Dokumentation (24), die Grenze von 5.000 Euro (25), dass keine Betriebe unterstützt werden dürfen (26) und dass auch an andere Organisationen, die nicht den gleichen gemeinnützigen Zweck erfüllen, Gelder weitergegeben werden dürfen (27).

Im "Unwettererlass" gibt es u.a. auch Regelungen für die "Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen", was passiert beim "Verlust von Buchführungsunterlagen" oder auch Regelungen von Sonderabschreibungen "beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden" oder "bei Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter". Auch zu "Ertragsausfällen" in der Land- und Forstwirtschaft, zu "Einkünften aus Vermietung und Verpachtung" oder zur Unterstützung von Arbeitgebern an ihre Arbeitnehmenden werden Aussagen getroffen.

Randnummer 72 sagt auch: "Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an dem eigengenutzten Wohneigentum können im Rahmen von R 33.2 der Einkommensteuer-Richtlinien als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden."

Auch zur Grundsteuer, Schenkungssteuer und Gewerbesteuer gibt es Aussagen im Dokument.

 

 

"Katastrophenhilfe" bei der Kolpingstiftung-Rudolf-Geiselberger

Damit die Kolpingstiftung-Rudolf-Geiselberger schnell und unbürokratisch in Katastrophenfällen wie die jetzige Flut helfen kann, sind Spenden notwendig. Bitte helfen Sie, damit die Stiftung immer wieder, wie zum Beispiel beim Krieg in der Ukraine, den Fluten im Ahrtal oder in Indien, helfen kann. Spendenkonto IBAN DE64 7509 0300 0000 1477 70 oder online spenden.

Bild von Hans auf Pixabay
05.06.2024
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