Liste vollständig
Herzlich begrüßte Franz Nusser vom Kolping-Diözesanvorstand am 5. Juni 2024 im Raum Handwerk im Kolpinghaus Augsburg interessierte Personen von der Kolping-Liste für die Vollversammlung der Handwerkskammer für Schwaben (HWK) zum Austauschtreffen. Nach einer Vorstellungsrunde wurden mit einer Präsentation einige wichtige Punkte aufgezeigt, da auch Neugewählte dabei waren.
In welchen Bereichen gibt es eine Selbstverwaltung, welche Aufgaben hat die Vollversammlung, wie ist sie zusammengesetzt, wer hat für Kolping und den DGB kandidiert, wie erfolgt die Besetzung der Ausschüsse (Berufsbildungsausschuss BBA, Rechnungsprüfungsausschuss) und wer soll die kommenden fünf Jahre dem HWK-Vorstand von Seiten der Arbeitnehmenden angehören? Auch die Themen „Kolping und das Handwerk“ mit einem Werdegang von Adolph Kolping und seiner Begegnung mit dem Handwerk bzw. seinem Einsatz für die Gesellen wurden angesprochen. Auch sein Werk heute stand auf der Tagesordnung. Die Themen wurden intensiv besprochen und diskutiert. Interessant waren die Ausführungen der Anwesenden zu ihrer Tätigkeit und zur Situation im Handwerker heute.
Alle fünf Jahre finden die Wahlen zur Vollversammlung der Handwerkskammer für Schwaben (HWK) statt. Für die Handwerkskammer für Schwaben war der Wahltermin der 13. Mai 2024. Die Vollversammlung der Handwerkskammer für Schwaben besteht aus 45 Mitgliedern. 30 Mitglieder kommen von Seiten der Arbeitsgebenden und 15 Mitglieder aus dem Lager der Arbeitnehmenden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in der Region Augsburg und das Kolpingwerk Diözesanverband Augsburg hatten im Februar 2024 eine gemeinsame Arbeitnehmendenliste zur Wahl eingereicht. In dieser Liste sind 15 Personen für die ordentlichen Mandate und 15 für die Stellvertretung aufgeführt. Davon stellt das Kolpingwerk sieben ordentliche Mandate mit sieben Stellvertretungen und der DGB acht ordentliche Mandate und acht Stellvertretungen.
Die Kandidatinnen und Kandidaten und deren Stellvertretungen müssen strenge Kriterien erfüllen. Zum einem müssen sie ein bei der HWK eingetragenes Handwerk erlernt haben und in einem in der Handwerksrolle eingetragenen Betrieb arbeiten. Sie können aber auch angestellte Handwerks-Meister*innen sein.
Nachdem die Handwerkskammer alle Kandidatinnen und Kandidaten mit Stellvertretenden geprüft und zur Wahl zugelassen hatte, mussten noch Stützunterschriften von Kolping und DGB gesammelt werden. Andere Handwerksgesellinnen und -gesellen von Handwerksbetrieben, die bei der Kammer eingetragenen sind, haben zugestimmt, dass sie die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zur Vollversammlung unterstützen. Nach der Vorprüfung wurde die Liste bei der Wahlleitung eingereicht. Als Wahlleiterin fungierte Barbara Schretter, die Regierungspräsidentin von Schwaben. Die Liste wurde mit allen eingereichten Unterlagen auf Rechtsmäßigkeit entsprechend der Handwerksordnung und der Satzung geprüft und zur Wahl zugelassen.
Erst am Ende des Einreichungstages für die Vorschlagslisten stand fest, dass keine weitere Liste von einer anderen Organisationeingereicht wurde. Damit gilt die Liste als gewählt und es findet keine Wahl durch die wahlberechtigten Personen in den Firmen statt (sogenannte „Friedenswahl“).
Das Ergebnis wurde in der Deutschen Handwerks Zeitung und auf der Internetseite der HWK veröffentlicht.
Das Kolpingwerk bedankt sich herzlich bei allen, die am Zustandekommen der Liste mitgewirkt haben und allen, die bereits sind, sich für das Handwerk in Schwaben zu engagieren.
Bei der konstituierenden Vollversammlung der Handwerkskammer am 11. Juli 2024 werden die Personen für den Vorstand und die Ausschüsse gewählt.