Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten geht in die Kolpingsfamilie Mering

Ehrenzeichen für Claudia Ruf

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30.03.2022

Grund zur Freude gab es am 24. März 2022 im großen Sitzungssaal im Landratsamt Aichach-Friedberg. Landrat Dr. Klaus Metzger überreichte das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten an Claudia Ruf von der Kolpingsfamilie Mering.

Claudia Ruf ist seit 1994 Kassiererin im Vorstand der Kolpingsfamilie Mering. Mit rund 450 Mitgliedern gehört die Kolpingsfamilie zu den größten in der Diözese Augsburg. Die Kolpingkapelle Mering gehört zur Kolpingsfamilie und leistet nicht nur einen kulturellen Beitrag in Mering und der Region, sondern ist sehr stark in der musikalischen Förderung und Ausbildung junger Menschen engagiert. Ruf arbeitete von 2006 bis 2014 im Kolpingwerk Diözesanverband Augsburg in der Arbeitsgruppe Familienarbeit mit. Von 2002 bis 2015 organisierte sie Familienveranstaltungen beim Kolping-Bezirksverband Altbayern-Paargau.

Landrat Dr. Metzger zeichnete mit Claudia Ruf eine weitere Frau und sechs Männer für ihr langjähriges verdienstvolles Wirken in der Kommunalen Selbstverwaltung und im Ehrenamt aus. „Egal ob bei der Schaffung neuer Kindergartenplätze, beim Klimaschutz, dem Breitbandausbau, der Naherholung oder bei wichtigen sozialen Themen wie der Familienarbeit – mit ihrem Engagement haben die Geehrten unzählige Projekte auf den Weg gebracht, von denen wir alle hier Landkreis profitieren. Sie alle stellen Ihre Fähigkeiten und Talente in den Dienst der Gemeinschaft, wofür ich mich – auch im Namen aller Bürgerinnen und Bürger – herzlich bedanke“, so Landrat Dr. Klaus Metzger.

Das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten wird seit 1994 als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit verliehen. Es erhalten Personen, die sich durch aktive Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen hervorragende Verdienste erworben haben. Die Verdienste sollen vorrangig im örtlichen Bereich erbracht worden sein und in der Regel mindestens 15 Jahre umfassen.

30.03.2022
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