Bundesagentur für Arbeit fördert Jugendwohnen
Bayerischer Staatssekretär Johannes Hintersberger erwirkt Förderprogramm auf Bundesebene und hilft damit jungen Menschen, die beruflich flexibel sein müssen. Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit stellt im Haushalt ab 2018 jährlich 25 Millionen Euro für die Förderung von Jugendwohnheimen zur Verfügung. Darauf hat Bayerns Arbeitsstaatssekretär Johannes Hintersberger, Mitglied des BA-Verwaltungsrats, hingewiesen.
Staatssekretär Johannes Hintersberger ist Vertreter der Bayerischen Staatsregierung im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit. Bei einem Gespräch mit Vertretern der Katholischen Jugendsozialarbeit in Bayern und Verantwortlichen des Kolping-Bildungswerkes Bayern bat er um Unterstützung für eine bundesweite Bedarfsermittlung für das Jugendwohnen. Er wollte damit das bereits im Jahr 2016 ausgelaufene Förderprogramm zur Sanierung von Jugendwohnheimen neu initiieren. In den vergangenen Jahren waren auch Kolping-Jugendwohnheime Nutznießer dieser Förderung.
Das erfolgreiche Bemühen um eine bundesweite Bedarfsermittlung hat nun dazu beigetragen, dass das Förderprogramm ab 2018 wieder zur Verfügung steht. Es unterstützt junge Menschen, die auf Wohnung und Betreuung in der Fremde angewiesen sind.
Die katholischen Einrichtungen und insbesondere die Kolping-Verantwortlichen in Bayern sind sehr dankbar für die erfolgreiche Initiative von Staatssekretär Hintersberger. Der Geschäftsführer der Katholischen Jugendsozialarbeit in Bayern, Michael Kroll, hat sich für das Engagement des bayerischen Staatssekretärs bei der Bundesagentur für Arbeit herzlich bedankt.
Der Vorsitzende des Kolping-Bildungswerk Bayern e.V, Axel Möller, zeigt sich ebenfalls sehr erfreut über die verbesserten Fördermöglichkeiten des Jugendwohnens auf Bundesebene und weist gleichzeitig darauf hin, dass es nicht allein auf den Fördertopf, sondern auch auf die Vergaberichtlinien ankommt: „Für eine erfolgreiche Umsetzung des Programms wird es im Wesentlichen auf die Rahmenbedingungen der Förderung ankommen.“ Hintergrund: In dem Vorläuferprogramm konnten viele Jugendwohnheime trotz dringenden Sanierungsbedarf die zur Verfügung stehenden Mittel nicht abrufen, da die Förderquote zu gering und dadurch die Höhe der finanziellen Eigenleistung nicht leistbar war.