Kolping gestaltet Politik vor Ort

Die Kommunalwahlen in Bayern finden alle sechs Jahre statt. Bei diesen Wahlen werden Bürger*innen dazu aufgerufen, die Mitglieder der Gemeinde- und Stadträte sowie der Kreistage (kommunale Selbstverwaltung) zu wählen.
Die gewählten Personen gestalten die Politik auf lokaler Ebene und beeinflussen somit direkt die Lebensqualität der Bürger*innen. Ihre Entscheidungen haben Auswirkungen auf Bildungseinrichtungen, Gesundheitsdienste, Straßenbau, Umweltschutz und vieles mehr. Die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die gewählten Personen die Interessen der Bevölkerung angemessen repräsentieren.
Das Wahlrecht bei den Kommunalwahlen in Bayern wird durch das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) geregelt.