Kolping tritt für die Verwirklung demokratischer Strukturen ein
Der Wahltermin
Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz).
Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.
Die Wahlperiode des 20. Deutschen Bundestages hat mit ihrer konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 2021 begonnen. Somit muss der Wahltermin innerhalb der Zeitspanne von Mittwoch, dem 27. August 2025 und Sonntag, dem 26. Oktober 2025 liegen.
Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz). Dabei wird berücksichtigt, dass die Termine für Bundestagswahlen möglichst nicht mit Hauptferienzeiten kollidieren.
Wahlrecht auf dem Prüfstand
Bei der Wahl kommt, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht anders entscheidet, erstmals das neue Bundestagswahlrecht von 2023 zur Anwendung. Die Neuregelung legt die Größe des Bundestages auf 630 Mitglieder fest. Gegen die Novelle hatten die Bayerische Landesregierung, die Unionsfraktion und die damalige Fraktion Die Linke sowie mehr als 4000 Einzelpersonen Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
"Kolping tritt für die weltweite Verwirklichung
gerechter und demokratischer Strukturen
sowie für die Sicherung der Menschenrechte ein."
Leitbild Kolping in Deutschland, Ziffer 70
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